Jede Impfung zählt – bei der Corona-Schutzimpfung und auch allen empfohlenen Impfungen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, in diesen Zeiten nicht nur auf die Corona-Schutzimpfung, sondern auch auf einen aktuellen Impfschutz vor anderen Infektionskrankheiten zu achten.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, sagt: „Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Durch Impfungen haben viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Voraussetzung dafür ist, dass sich genügend Menschen impfen lassen. Das zeigt sich aktuell bei der Corona-Schutzimpfung. Jede Impfung schützt uns selbst und auch diejenigen in unserer Gemeinschaft, die besonderen Schutz brauchen. Die Impfwoche ist ein guter Anlass, zeitnah den persönlichen Impfschutz zu überprüfen. Sprechen Sie beim Arztbesuch das Thema Impfungen an und nehmen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.“

Vor allem Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter, beispielsweise mit dem 6-fach-Impfstoff, oder die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) sollten zeitgerecht durchgeführt werden. Aber auch für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird die regelmäßige Überprüfung des Impfschutzes empfohlen: Damit Auffrischimpfungen oder Impfungen wie die gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren und gegen Masern für alle nach 1970 Geborenen nicht vergessen werden.

Sollte gleichzeitig zur Corona-Schutzimpfung eine andere Impfung empfohlen sein, ist die zeitgleiche Impfung in der Regel möglich, wenn es sich um einen sogenannten Totimpfstoff handelt wie gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Bei Lebendimpfungen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist ein Mindestabstand zur Corona-Schutzimpfung von 14 Tagen einzuhalten. (BZgA)

Kategorie
  1. Neuigkeiten
Switch Language