Änderungen in Arzneimittelversorgung ab 1. Juli 2020
Patienten müssen sich ab dem 1. Juli 2020 auf gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in den Apotheken einstellen. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen.